Rechtsschutz

Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Zahlung von Leistungen bei Rechtsstreitigkeiten oftmals von der jeweiligen Versicherung mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Erfolgsaussichten im betreffenden Rechtsstreit zu gering sind. Um die Übernahme der anfallenden Kosten zu erreichen, müsste der Versicherungsnehmer also seine eigene Rechtsschutzversicherung verklagen.

Ein Nachteil einer Rechtsschutzversicherung ist auch auf jeden Fall die steigende Preisentwicklung, sowie die Tatsache, dass noch immer jeder Leistungsbereich für sich einzeln abgeschlossen werden muss.
In der Prämie kostengünstige Komplettpakete werden zwar von einigen Versicherungsgesellschaften schon angeboten, aber dennoch garantieren sie keinen umfassenden Schutz, denn manche Bereiche aus dem alltäglichen Leben bleiben nach wie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Anfallende Kosten für Scheidungen wurden aus den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung total entfernt. Das Gleiche gilt auch für Rechtstreitigkeiten vor einem Verfassungsgericht. Auch Streitigkeiten im Erbfall, oder bei Bauunternehmungen fallen nicht in den Versicherungsschutz der privaten Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung wird auch keine Kosten für notwendige Verhandlungen übernehmen, die wegen Betrug oder Diebstahl geführt werden.

Ein weiterer Nachteil, denn diese Streitigkeiten sind immer öfters vor den Gerichten zu finden. Wurde der Versicherungsnehmer vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, wird auch diese durch die Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden
Ebenfalls als nachteilig zu werten ist die Tatsache, dass gerade bei den verhältnismäßig günstigen Komplettpaketen eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers verlangt wird.

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